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MIDIX GmbH
Erzherzog-Karl-Straße 5A/5
1220 Wien, Austria
Tel.: +43 1 202 27 82
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Geschäftsführung: Michael Balak, Dmitrij Jasnov
Handelsgericht Wien
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Datenschutzrichtlinie: Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz personenbezogener Daten ist für uns selbstverständlich. Gemäß Datenschutzgesetz (DSG 2000) sind personenbezogene Daten Informationen, die genutzt werden können, um die Identität von Web-Benutzern zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer etc. Sämtliche Informationen, die nicht direkt mit der tatsächlichen Identität des Benutzers in Verbindung gebracht werden können, fallen somit nicht darunter. Bei einem Besuch dieser Website erheben wir ohne Ihre freiwillige Anmeldung keine personenbezogenen Daten von Ihnen. Es fallen jedoch (automatisch) Daten an, die in einer Protokolldatei auf unserem Server gespeichert und ausschließlich anonym zu Statistikzwecken ausgewertet werden. Bei Bedarf und sofern Sie einen personalisierten, interaktiven bzw. Mail-Dienst auf unserer Website verwenden, erfassen wir von Ihnen persönliche Informationen. Wir verwenden diese personenbezogenen Daten nur innerhalb unseres Unternehmens. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder wir werden gesetzlich dazu verpflichtet.
Möglichkeit der Richtigstellung oder Löschung: Auf Ihre schriftliche Anfrage werden wir unrichtige Daten richtig stellen bzw. auf Wunsch entsprechend löschen. Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und -verwendung mit Wirkung für die Zukunft. Hierzu senden Sie uns bitte eine Mail, mit der Angabe Ihrer Anschrift, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Mail-Adresse. Wir werden dann Ihre Daten umgehend und vollständig löschen.
AGB
§ 1 Anwendungsbereich
(1)Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet sind.
(2) Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, sind im vollen Umfang unwirksam, ohne dass es unseres Widerspruches bedarf. Die Abänderung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedarf der Schriftform.
§ 2 Angebot, Annahme, Maße, Gewichte, Mengen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(2) Die Annahme unserer Angebote durch den Besteller ist nur rechtswirksam, wenn sie uns schriftlich zugegangen ist.
(3) Abbildungen, Zeichnungen, Pausen, Maß- und Gewichtsangaben in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc . sind nicht verbindlich. Abänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Pausen und sonstigen Unterlagen bleiben in unserem Eigentum, falls kein Geschäftsabschluss zustande kommt. In diesem Fall ist der Empfänger der Unterlagen verpflichtet, diese an uns sofort zurückzusenden.
§ 3 Preis:
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Preise.
(2) Wurden Preise vereinbart und ändern sich die Kosten, auf denen diese Preise fußten, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der Änderung der Kosten anzupassen.
(3) Alle Preise sind Nettopreise in Euro ab unserem Werk einschließlich handelsüblicher Verpackung. Verlangt der Kunde eine Sonderverpackung (zB Einzelverpackung, Seeverpackung) hat er diese zusätzlich zu bezahlen.
(4) Erfolgt die Lieferung/Leistung aus einem im Bereich des Kunden liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, so sind wir berechtigt, dadurch entstehende höhere Kosten durch entsprechend höhere Preise auszugleichen. Unser Recht auf Ersatz des uns sonst entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt.
(5) Alle Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die der Kunde anlässlich der Übernahme der Lieferung/Leistung zu entrichten hat, sind von ihm selbst zu tragen, es sei denn, wir haben uns ausdrücklich schriftlich zur Zahlung verpflichtet.
§ 4 Erfüllungsort, Lieferung:
(1) Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
(2) Versand und Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sobald die Lieferung dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird, geht alle Gefahr auf ihn über. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Außerdem gilt unsere Lieferung in diesem Fall als erbracht und sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Daraus resultierende Lagerkosten sind uns umgehend zu ersetzen.
(3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; auf sie finden sämtliche Vertragsbestimmungen Anwendung.
(4) Können wir aus unvorhergesehenen Umständen, die von uns auch nicht beherrschbar sind (höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Zulieferbetrieben etc .), zum vereinbarten Termin nicht liefern oder leisten, so haben wir das Recht, zu dem uns nächst möglichen Termin zu liefern oder zu leisten, sofern zu diesem Zeitpunkt dem Kunden die Abnahme der Lieferung/Leistung noch zumutbar ist. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für sonstigen Leistungsverzug haften wir nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
§ 5 Gewährleistung und Haftung:
(1) Wir leisten Gewähr, dass der Vertragsgegenstand (Lieferung oder Leistung) den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
(2) Der Kunde hat den Vertragsgegenstand (Lieferung oder Leistung) bei Übernahme sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von fünf Tagen ab Übergabe des Vertragsgegenstandes schriftlich zu rügen, widrigenfalls jegliche Ansprüche - auch solche aus Mangelfolgeschäden - ausgeschlossen sind. Wird ein Mangel fristgerecht gerügt, sind wir berechtigt, den Mangel zu verbessern, die bemängelte Ware auszutauschen, gegen Gutschrift des Preises zurückzunehmen oder Preisminderung zu gewähren. Andere Ansprü- che stehen dem Kunden nicht zu.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt bei Lieferung, sobald die Ware dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird und bei Leistungen, sobald der Kunde sie übernommen hat.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsoder anderen Ansprüchen zurückzuhalten.
(5) Eine Schadenshaftung von uns ist bei leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn haften wir überhaupt nicht. Der Höhe nach ist unsere Haftung mit unserer Versicherungsdeckung begrenzt.
(6) Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Erfolgt die Rücksendung ohne unsere vorherige Zustimmung, sind wir berechtigt, die Annahme der rückgesendeten Ware zu verweigern und diese auf Kosten des Kunden an diesen zurückzustellen.
(7) Bei Wiederverkäufern haften wir nur im Rahmen der Haftung des Vorlieferanten.
(8) Für Schäden infolge gebrauchsbedingter Abnutzung, mangelhafter Wartung, unrichtiger Benützung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände haften wir nicht.
(9) Wenn der Besteller innerhalb der Gewährleistungsfrist selbst einen Mangel behebt, kommen wir für die dadurch entstandenen Kosten nur dann auf, wenn wir von dieser Verbesserung durch den Besteller schriftlich zugestimmt haben.
(10) Bei Übernahme von Reparaturaufträgen und bei Durchführung von Arbeiten an nicht von uns gelieferten Anlagen übernehmen wir keine Gewähr.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller den Kunden treffenden Pflichten, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleibt das Eigentum am gelieferten Vertragsgegenstand bei uns (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Die Berechtigung erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder er Sorge haben muss, dass er unsere Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze bezahlen kann.
(3) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden weiterveräußert, tritt er bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwertung zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns ab. Er verpflichtet sich, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, diese abgetretenen Forderungen für Rechnung von uns im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst das Eigentum an der Vorbehaltsware vorzubehalten, wenn er die Vorbehaltsware auf Kredit weiterveräußert.
(4) Der Kunde tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche an uns ab.
(5) Die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
§ 7 Zahlung und Verzug:
(1) Erfüllungsort für die Zahlung ist Wien, Österreich.
(2) Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber und bei schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen.
(3) Der Kaufpreis muss innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug sowie kosten- und spesenfrei bezahlt werden.
(4) Wird das Entgelt bei Fälligkeit nicht bezahlt, sind wir berechtigt: – die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben, –eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen, – das gesamte noch offene Entgelt fällig zu stellen, – sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen oder – bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei wir auch bei teilbarer Leistung berechtigt sind, den Rücktritt vom gesamten Vertrag zu erklären. Treten wir zurück, hat uns der Kunde eine sofort fällige Stornogebühr von 10% des Preises zu bezahlen und den darüber hinaus gehenden Schaden samt entgangenem Gewinn zu ersetzen.
(5) Wird Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden geführt, oder ist seine Zahlungsfähigkeit zweifelhaft, sind wir berechtigt: – sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit sofort fällig zu stellen, – sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und nur gegen Vorauskasse durchzuführen. Weigert sich der Kunde, im Voraus zu leisten, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz auch für den entgangenen Gewinn geltend machen.
(6) Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug, ist das Entgelt sofort zur Zahlung fällig.
(7) Zahlungen werden auch bei anderslautender Widmung stets auf die älteste Schuld und die daraus resultierenden Zinsen und Kosten angerechnet.
§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht:
(1) Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen materiellem österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist im Anwendungsbereich des Übereinkommens von Handelsgericht Wien, Österreich. Für alle Fälle außerhalb dieses Anwendungsbereiches wird die Zuständigkeit des internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich in Wien vereinbart. Schiedsort ist Wien, Schiedssprache ist Deutsch. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, den Kunden vor einem anderen für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
§ 9 Schlussbestimmungen:
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegen uns mit der uns gegen ihn zustehenden Entgeltforderung aufzurechnen. Dem Kunden stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderung auf Lieferung oder Leistung des Vertragsgegenstandes an andere abzutreten.
(3) Die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums des Kunden ist ausgeschlossen.
(4) Unterlagen oder Informationen über uns, unsere Produkte, Vertriebspartner oder andere Kunden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden oder von denen er sonst Kenntnis erlangt, dürfen nicht an Dritte, insbesondere nicht an unsere Konkurrenten weitergegeben oder diesen sonst wie zugänglich gemacht werden. Dasselbe gilt für Unterlagen wie etwa Muster, Zeichnungen, Entwürfe, und Kostenvoranschläge, die dem Kunden übergeben werden oder von denen er sonst Kenntnis erlangt. Sämtliche Rechte an derartigen Unterlagen stehen uns zu.
(5) Der Kunde leistet Gewähr, dass an den von ihm zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Skizzen, Modelle usw. keine Rechte Dritter bestehen. Er hält uns für alle Ansprüche schadund klaglos, die Dritte wegen einer Verletzung an Rechten an den vorgenannten Gegenständen gegen uns geltend machen. Wir sind bei Geltendmachung derartiger Rechte ohne Prüfung der Rechtslage und ohne dass dem Kunden deswegen Ansprüche gegen uns zustünden berechtigt, ohne Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Lieferung/Leistung sofort einzustellen.
(6) Verstößt der Kunde gegen eine, in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, festgelegte Verpflichtung, insbesondere gegen eine Überbindungsverpflichtung, hat er uns gegen alle aus diesem Verstoß resultierenden Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
(7) Sollten Bestimmungen des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Restvertrag unberührt. Diese ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen (Salvatorische Klausel).